Compliance
Compliance
In der DNK-Erklärung 2022 verpflichten wir uns, in 2024 Compliance-Zielsetzungen mit den Mitarbeitern zu erstellen, zu verschriftlichen und zu veröffentlichen. In der DNK-Erklärung 2022 sind wertvolle Aspekte zu unseren Compliance-Zielsetzungen bereits niedergelegt.
Unsere Compliance-Verpflichtung
Unter Compliance verstehen wir rechtstreues und regelkonformes Verhalten. Compliance umfasst rechtlich verbindliche Vorschriften und unsere freiwillig miteinander verabredeten und für alle Mitarbeiter gültigen Regeln. Wir verstehen es als unsere Pflicht, für die Einhaltung bindender Vorschriften und Regeln in unserem Betrieb Sorge zu tragen.
Unsere Compliance dient uns als Wegweiser für gutes und richtiges Verhalten, sie dient uns als Frühwarnsystem, mögliche Verstöße zu vermeiden und zu verhindern und sie dient dem Aufdecken von Verstößen. Wir wollen ausdrücklich, dass unsere Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln. Unsere Compliance gibt ihnen hierbei die Sicherheit, gut und richtig zu handeln.
Wir sorgen dafür, dass alle unsere Beschäftigten unsere Leitlinien für gesetzeskonformes und richtlinienkonformes Verhalten kennen und ihnen als Information am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der geschäftsführende Inhaber Franz-Josef Weiß ist in unserem Betrieb für das Thema Compliance verantwortlich.
Unsere Compliance-Ziele
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Wir führen durch Vorbild.
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Wir verhalten uns anständig.
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Wir fordern anständiges Verhalten ein.
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Wir informieren, sichern, kontrollieren und sanktionieren.
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Wir vertrauen aus Erfahrung.
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Wir pflegen professionelles Misstrauen als Teil unserer Vertrauenskultur.
Unsere Compliance-Regeln
Wir prüfen unseren Betrieb regelmäßig auf Gesetzesverstöße und Korruptionsrisiken. Unsere Mitarbeiter wissen, dass sie Vorgänge, die auf eine strafbare Handlung hindeuten, an ihre Vorgesetzten oder direkt an Franz-Josef Weiß melden sollen. Gleiches gilt für Vorgänge, die auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder betriebsinterne Regeln hindeuten, zum Beispiel die bewusste Nichteinhaltung von Qualitätsstandards, Sicherheitsstandards und des Verhaltenskodex. Hinweisgeber, die mögliche Verstöße nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben infolge der Meldung keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Betriebs zu erwarten und zu befürchten.
Wir informieren uns regelmäßig bei unserem Fachverband und unserer Innung über neue Gesetze und Gesetzesänderungen, die unsere Branche betreffen. Wir informieren unsere Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferfirmen gezielt und zeitnah über neue Ge-setze und Gesetzesänderungen, die unsere Branche betreffen und wie wir im Betrieb damit umgehen.
Alle Mitarbeiter werden regelmäßig einmal pro Jahr im Rahmen einer Betriebsbesprechung zu unserer Compliance informiert, aufgeklärt und geschult. Das dient der Vorbeugung und Verhinderung von Fehlverhalten und der ernsthaften Ermunterung und Mahnung, gut und richtig zu handeln. Die Compliance-Themen unserer Betriebsbesprechung:
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die Grundsätze und Leitlinien unserer Arbeit
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typische Korruptionsrisiken in unserer Branche
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die Einhaltung von Recht, der Gesetze und unseren Regeln
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neue Gesetze und neue Richtlinien
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betriebliche Informationsmöglichkeiten
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die Anwendung unserer Compliance-Regeln
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Vorbeugen und Verhindern von Korruption
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Vorbeugen und Verhindern von Gesetzesverstößen
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Maßnahmen zur Aufdeckung von Korruption und Gesetzesverstößen
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Regeln für die Sanktionierung von Korruption und Gesetzesverstößen